Zuchtzulassung - Prager Rattler Zucht "Basilisk vom Bodenacker" Verkauf von Welpen mit SKG-Papieren Liestal Schweiz

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Zuchtzulassung

Zucht

Die Ankörung der Prager Rattler findet in der Schweiz seit 2014 jeweils im Frühsommer vor den grossen Ferien statt. Dabei werden Kriterien wie Formwert, Gesundheit und Sozialverhalten bewertet.
Die Richter haben eine entsprechende Ausbildung und stützen sich bei verschiedenen Kriterien auf Untersuchungen, die der Tierarzt vor der Anmeldung zur Zuchtzulassung beurteilt.

Das Ziel der Ankörung besteht darin, die gesunden und geprüften jungen Hunde zur Zucht zuzulassen und die Hunde mit Mängeln von der Zucht auszuschliessen.

Die Ankörung wird seit 2014 jeweils im Juni durch die Zuchtwartin des Rasseclubs organisiert. Die Teilnahme an der Ankörung setzt keine Mitgliedschaft im Verein voraus, diese liegt aber allein aufgrund der Gebührenordnung nahe.
Vor der Anmeldung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter des Hundes per Datum der Ankörung:
    - Rüden mindestens 12 Monate
    - Hündinnen mindestens 15 Monate
  • Korrekter Stammbaum, Zuchtrecht nur nach Eintrag bei der SKG
  • Gültiger Impfpass / Heimtierausweis
  • Chip zur Identifikation
  • Schriftliche Bestätigung über Untersuchung "Patella-Luxation" durch Fachtierarzt
  • Schriftliche Bestätigung über Zustand des Gebisses durch Fachtierarzt (empfohlen)

Der Anlass selber findet in zwei Teilen statt.

Der Wesenstest fand 2016 in Mettmenstetten statt (Wesensrichter: Frau Barbara Elsener).
Beurteilt wird im wesentlichen das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen, seine Reaktionen auf optische, akustische und taktile Einflüsse sowie sein Kontakt zu anderen Hunden und Menschen.

Die Formwertprüfung fand 2016 im Anschluss an die Nationale Hundeausstellung in Aarau statt (Richterin: Frau Yvonne Jaussi).
Beurteilt wird das Exterieur mit Gangwerk inkl. Vermessen der einzelnen Körperproportionen und Wiegen sowie Beurteilung des Gebisses.




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